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Donnerstag | 9/12/2024 |
Allerdings behandelt das Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz Männer und Frauen ungleich. Wenn ein Mann zeugungsunfähig ist, kann eine Samenspende in Betracht gezogen werden. In der Schweiz ist das seit 2001 legal, solange die Spende nicht anonym erfolgt. Im Gegensatz dazu steht die Eizellspende für Frauen, deren Eizellreserve durch vorzeitige Wechseljahre, Krankheit oder Alter erschöpft ist, in der Schweiz unter Strafe. Immer mehr Frauen suchen daher im Ausland Unterstützung. Viele reisen für ihren Kinderwunsch nach Spanien und Tschechien, da dort sehr viele Eizellspenderinnen zur Verfügung stehen. Allerdings erfolgt die Spende in diesen Ländern ausschliesslich anonym, was es dem Kind später unmöglich macht, seine genetische Mutter zu identifizieren. Wie können wir in der Schweiz zukünftig verantwortungsbewusst mit dem Thema Eizellspende umgehen? Ein Film von Julia Schwamborn